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Maschinenversicherung

Durch die Maschinenversicherung sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, die am Versicherungsort in der Polizze angeführten Lieferungen und Leistungen der Versicherten, die zur Errichtung kompletter Montageobjekte erbracht werden müssen, versichert, soweit diese Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.

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