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Luftfahrt

Die Luftfahrtversicherung bietet Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen Versicherungsschutz und umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Wenn aus dem Betrieb des versicherten Luftfahrzeuges, Luftfahrtgerätes oder Flugmodells, einschließlich bei Prüfflügen, Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ein Vermögensschaden verursacht wird, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist.

Prüfflüge (Flüge zur Überprüfung und Überführung) sind Flüge, die über behördliche Anordnung von einem hiezu zugelassenen Luftfahrzeugführer (Luftfahrer) nach durchgeführter amtlicher Bauprüfung unter Einhaltung der hiefür bestehenden Vorschriften vorgenommen werden.

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