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Bausparvertrag

Zweck des Bausparvertrages ist die Verschaffung eines unkündbaren Bauspardarlehens zur Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern und Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, zum Ankauf von Baugründen für die Errichtung solcher Wohnhäuser, für Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten.

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